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Wir senken die Mehrwertsteuer

dort wo es möglich ist

Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt die Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 %. Auch wir begrüßen diese Regelung und sind bestrebt, die Steuerersparnis an unsere Kunden weiterzugeben. Auf alle unsere Hardwareprodukte erhalten Sie deshalb im genannten Zeitraum den geminderten Mehrwertsteuersatz von 16 %. Da die Berechnung von Serviceleistungen jedoch anderen Regeln unterliegt, wollen wir Ihnen hier transparent darstellen, in welchen Fällen eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Serviceleistungen möglich ist und welche Fälle davon ausgeschlossen sind.

Im Allgemeinen gelten Leistungen als ausgeführt, sobald sie vollendet sind. Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, gelten als vollendet, sobald der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Diese Regelung trifft auch auf unseren Service zu, weshalb wir die Mehrwertsteuer für unsere Serviceleistungen nicht pauschal senken können.

Im Folgenden einige Beispielszenarien, die verdeutlichen, in welchen Fällen die gesenkte Mehrwertsteuer greift und in welchen nicht:

Beispielszenario 1

Neukauf im Zeitraum vom 01.07. - 31.12.2020

Am 01.07.2020 kauft der Kunde Hardware und Serviceleistung mit einem Jahr Laufzeit.

Hardware: Die Hardware wird in einem Zeitraum zwischen Juli – Dezember 2020 versendet. Bei dem Mehrwertsteuersatz gilt der Satz mit Beginn der Beförderung oder Versendung als ausgeführt/abgeschlossen. Daher wird der aktuelle Mehrwertsteuersatz von 16 % angewandt.

Serviceleistung: Wird ein Jahr im Voraus berechnet und gilt als Dauerleistung. Bei einer Dauerleistung gilt der Umsatz an dem Tag als ausgeführt, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Der Servicevertrag wird mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet.

Beispielszenario 2

Einmaliger Service im Zeitraum vom 01.07. - 31.12.2020

Am 01.07.2020 bestellt der Kunde eine einmalige Serviceleistung, die über den 3rd-Level-Support geleistet wird.

Serviceleistung: Da es sich um eine einmalige Leistung handelt, die direkt berechnet wird, gilt der gesenkte Mehrwertsteuersatz von 16 %.

Beispielszenario 3

Kauf im letzten Jahr

Der Kunde hat im Oktober 2019 Hardware und Serviceleistung mit einem Jahr Laufzeit gekauft.

Hardware: keine zweite Berechnung.

Serviceleistung: In diesem Jahr endet die Serviceleistung genau in dem Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung im September 2020, da aber der Servicevertrag vor dem 01.07.2020 geschlossen wurde, bleibt der Vertrag von der Steuersenkung unberührt, da dieser als bereits abgeschlossen gilt. Die Berechnung des Servicevertrags mit 19 % Mehrwertsteuersatz bleibt unverändert.